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Sperrung durch Forstarbeiten

Sperrung durch Forstarbeiten

1.)
mit beiliegenden Lageplan möchten wir Sie über bevorstehende Wegesperrung im Bereich des Kammweges zwischen Winselburg und Mühlleithen (siehe beigefügte Karte) im Landeswaldrevier Schneckenstein bis voraussichtlich 05.07.2024 informieren.

 >>>Lageplan<<<

Es handelt sich um planmäßige Waldumbau-/Waldpflegemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-

Instandhaltung der forstbetrieblichen Infrastruktur.  

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich.

Eine Umleitungsroute können Sie aus der beigefügten Karte entnehmen.

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Es ist jedoch stellenweise mit Reisig-Restmaterial und weiteren Verunreinigungen bis zum Abschluss der Wegeinstandsetzung zu rechnen.

Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.

Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!

Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.

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2.)

mit beiliegenden Lageplan möchten wir Sie über die Verlängerung der Wanderwege-Abschnitt-Sperrung am Glaßbachweg im Landeswaldrevier Zwota bis voraussichtlich 5.07.2024 informieren.

 
>>>Lageplan<<<

Es handelt sich um außerplanmäßige Verkehrssicherungsmaßnahmen am Unterhang der Schönecker Straße, welche aufgrund der unerschlossenen Hanglage den Einsatz aufwendiger Spezialtechnik (Seilkran) erfordert.

Ergänzt werden die Verkehrssicherungsmaßnahmen um planmäßige Waldpflege-/Holzerntemaßnahmen (§ 16 SächsWaldG – Prinzipien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft) mit nachgelagerten Baggertätigkeiten zur Instandsetzung/-haltung der forstbetrieblichen Infrastruktur am Abfuhrweg des Glaßbaches.

Die Beeinträchtigungen der touristisch genutzten forstbetrieblichen Infrastruktur gelten ausschließlich für den jeweiligen Arbeitsbereich und  sind auf den Wegen durch Absperrbanner oder Hinweisschilder mit Trassierband gekennzeichnet.

An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Hiebsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar.

Alle weiteren Abfuhr-/Wanderwege im Bereich Schwarzbergweg/Herrenberg/Jägerstraße bleiben von dieser Maßnahme unberührt, sodass eine zusätzliche absperrungsnahe Umleitungsroute nicht ausgewiesen wird.

 

Bitte unterstützen Sie uns und teilen diese Information im Rahmen ihres Wirkungskreises den entsprechenden Akteuren, Erholungssuchenden etc. mit.

Die Sperrung der Wanderwege-Abschnitte dient der Sicherheit von Erholungssuchenden!!!

Wir bitten Sie daher um Verständnis für die temporären Nutzungseinschränkungen der touristischen Infrastruktur im Forstbezirk Adorf.


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Staatsbetrieb Sachsenforst
Forstbezirk Adorf
Kärrnerstr. 1 | 08261 Schöneck
Tel.: +4937464 3309214 | FAX: +49374643309226 | Mobil: +491735776507
Paul.Pietrock@smekul.sachsen.de  |  www.sachsenforst.de  |  Download Capabilities

 

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Titel: Sperrung durch Forstarbeiten
Druckdatum: 03.07.2024