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Hinweise zur Vorbeugung von Verschmutzungen durch Schwarzwild im Stadtgebiet
Schwarzkittel kommen in die Stadt
© AdobeStock/EnelEva

Hinweise zur Vorbeugung von Verschmutzungen durch Schwarzwild im Stadtgebiet

Da bei der Stadt Klingenthal in den letzten Wochen vermehrt Hinweise eingegangen sind, dass sich Wildschweine über Müllsäcke und Mülltonnen, welche zur Abfuhr bereitgestellt wurden, hermachten und damit für Verschmutzungen im Stadtgebiet sorgten, möchten wir folgende Hinweise geben:
Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Gebieten“ wie z.B. Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten (§ 7 SächJagdG).

Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Die Anwohner sind selbst in der Pflicht, ihre Müllsäcke/Mülltonnen zur Vermeidung der Anlockung von Schwarzwild in den Siedlungsgebieten wegzuräumen bzw. vor deren Zugriff zu schützen. Es gilt, Schäden und Verunreinigungen durch Ursachenbekämpfung zu verhindern.

In diesem Zusammenhang möchten wir anmerken, dass entsprechend den Bestimmungen der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Klingenthal das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen und Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, nur einen Tag vor und einen Tag nach der Entleerung, erfolgen sollte. Vorzugsweise ist der Müll erst am Tage der Entleerung bzw. Entsorgung bereitzustellen.

Stadtverwaltung Klingenthal
Ordnungsamt
 

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Titel: Hinweise zur Vorbeugung von Verschmutzungen durch Schwarzwild im Stadtgebiet
Druckdatum: 21.12.2024